VERKEHRSRECHT
Früher oder später hat jeder von uns einen Verkehrsunfall – ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger.
Dabei reicht die Skala der Unfallursachen von kleinen Unaufmerksamkeiten im Straßenverkehr bis hin zu groben Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeiten- und Straßenverkehrsrecht.
Auch die Bandbreite der Unfallfolgen ist weit gefächert, vom kleinen Blechschaden bis hin zu schwersten Personenschäden oder sogar dem Tod eines Menschen.
Für den Geschädigten gilt es, seine zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer durchzusetzen.
Haftungsfragen müssen geklärt, Verschuldensquoten ermittelt, Schadenspositionen begründet und Versuche der Versicherungen, im Rahmen ihres Schadensmanagements die einzelnen Schadenpositionen zu kürzen, abgewendet werden.
Dies alles gilt erst recht im Personenschadenrecht, da hier für die Versicherungen wirtschaftlich und finanziell gesehen die „Musik“ spielt.
Besteht nach einem Verkehrsunfall oder anderweitig dokumentiertem Verhalten des Autofahrers der Verdacht, dass dieser eine Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat begangen hat, so wird diese als Ordnungswidrigkeit verfolgt oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Perspektive ist zunächst immer unerfreulich: Geldbuße, Verzeichnung von Punkten im Verkehrszentralregister, Fahrverbot oder aber Geld- bzw. Freiheitsstrafe, eventuell Entzug der Fahrerlaubnis.
Umso wichtiger ist es, rechtzeitig die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen.
Diese beginnt bereits im Verfahren mit den Bußgeldbehörden bzw. im Ermittlungsverfahren, das sich in den vergangenen Jahren mehr und mehr zum Kernstück des Strafprozesses entwickelt hat.