ARBEITSRECHT.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich so im Fluss wie das Arbeitsrecht.
Es ist wesentlich geprägt durch die Urteile der Arbeitsgerichte, welche die zahlreichen Ermessensspielräume der Arbeitsgesetze nachhaltig und umfassend nutzen. Die Wertung der Gerichte orientiert sich dabei an den sich verändernden ökonomischen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen.
Zu nennen sind hier das Entstehen neuer Branchen, der wachsende Dienstleistungssektor bei gleichzeitigem Rückgang klassischer Produktionsbereiche, aber auch der Trend vieler Unternehmen zu neuen Formen der flexiblen Zusammenarbeit entlang ihrer Wertschöpfungskette.
Zu den gesellschaftlichen Entwicklungen, die uns auch künftig beschäftigen werden, gehören die Themen moderne Kommunikationsmittel, mobiles Arbeiten, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Herausforderung lebenslangen Lernens, die Anhebung des Rentenalters und die veränderten Bedürfnisse und Erwartungen der Arbeitnehmer an das Arbeitsverhältnis.
Im Fokus steht hier vor allem die zeitweilige Freistellung von der Arbeitsleistung, um anderen Verpflichtungen nachzukommen – Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen, Weiterbildung.
Die Anforderungen und Bedürfnisse der Arbeitswelt schlagen sich nicht nur in den Urteilen der Arbeitsgerichte nieder, sondern auch in sich dynamisch verändernden Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Für das arbeitsrechtliche Mandat ist es deshalb von besonderer Bedeutung, die Entscheidungen der Arbeitsgerichte und die aktuellen Entwicklungen zu kennen und in ihrer Bedeutung einzuordnen.